Der mit dem Unterleib Wie lautet der juristische Fachterminus für einen Tritt in den Unterleib? „Sackbeschädigung“ (Für Antwort mit der Maus markieren) Teilen mit:FacebookTwitter Wenn Du das witzig findest, könnten Dir diese Beiträge auch gefallen: Der mit den französischen Klöten Der mit dem Rotlichtbezirk Der mit den Anwälten