16 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Regelmäßiger Sex gehört auch zu den ehelichen „Pflichten“… Sowas kann Mann/Frau sogar einklagen… 😯

  2. Na, den Oralsex kann man doch in jedem Falle in vollen Zügen genießen.
    Der Regelvollzug kann bei dieser Gelegneheit auf einen Fall einen Strafvollzug nach sich ziehen, auch wenn er nicht nur oral vollzogen wird… 😉

  3. Wenn es nicht bei Oralsex bleibt, steht am Ende, wenn der Mann so richtig rot sieht, meist ein erlösender Blut-Erguss.
    Hmm, komisch, dass ausgerechnet dieser besinnliche Kalauer von Lars einen solchen – hüstel – Sturzbach an Kommentaren nach sich zieht…

  4. @Lars: Lies meinen Text! Ich habe mich nicht distanziert!

    Nur fürchte ich, dass wir die „Online-Portfolio“-Kiste vergessen können… 😉

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